Im Rahmen der “Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben” erteilen Kostenträger wie die Deutsche Rentenversicherung, die Berufsgenossenschaft oder auch die Arbeitsagentur Zuschüsse je nach Leistungsträger für einen orthopädischen Bürodrehstuhl und einen höhenverstellbaren Schreibtisch.
Diese betragen rund € 435,00 für den Stuhl und sogar rund € 1.200,00 für einen Schreibtisch (je nach Leistungsträger und medizinischer Indikation können die Beträge unterschiedlich ausfallen).
Wir möchten Ihnen hiermit eine Checkliste für das Beantragen von orthopädischen Bürodrehstühlen aufzeigen.
Antragsstellung:
Jeder beschäftigte Versicherte, bei dem die notwendige Arbeitshilfe
zur Aufrechterhaltung der Erwerbsfähigkeit dient, kann bei folgenden
Kostenträgern einen Antrag stellen:
- Deutsche Rentenversicherung / Knappschaft-Bahn-See
(für Personen, die Beitragszeiten von über 15 Jahren nachweisen
bei denen sich die Notwendigkeit für die Arbeitshilfe im Rahmen
einer medizinischen
Leistung zur Rehabilitation herausstellt.
- Berufsgenossenschaft (nach Arbeits- oder Wegeunfall)
- Arbeitsagenturen (für Versicherte, die keine Beitragszeiten von mindestens 15 Jahren nachweisen können und keine medizinische Rehabilitation haben)
- Integrationsamt (für Beamte und Studenten)
Leistungen:
- ein pauschaler Zuschuss von maximal € 435,00 für einen orthopädischen Bürodrehstuhl
- ein pauschaler Zuschuss von maximal € 1.200,00 für einen höhenverstellbaren Schreibtisch
Notwendig zur Antragsstellung sind:
- ausgefülltes Formular auf Leistungen zur Rehabilitation
- Attest vom Arzt oder der Entlassungsbericht der Reha-Klinik
- ausführliche Stellen- oder Tätigkeitsbeschreibung
- Kostenvoranschlag vom Büromöbel-Fachhändler
Die Anträge sind unter: www.deutsche-rentenversicherung-bund.de zu finden. Wichtig ist, dass der Antrag vor der Anschaffung der Arbeitshilfe gestellt wird!!